Digitalpakt 2.0: Bestnoten für Standards

04.11.2022 von Katharina Schedel

Lachende Kinder in Klassenzimmer über Laptops gebeugt

5 Gründe, warum wir mit Regelwerken digitale Bildung schneller umsetzen

Die Versprechen im Koalitionsvertrag zum Thema Bildung sind groß: Ein Bildungsgipfel soll stattfinden, um die bürokratischen Hürden abzubauen, bessere und chancengleichere Bildung für alle soll gewährleistet werden und ein neuer Digitalpakt 2.0 sei geplant. Doch dieser lässt noch auf sich warten. Dabei wäre eine Neuauflage dringend notwendig, um endlich allen Schulen in Deutschland die gleichen Chancen bei der Digitalisierung zu bieten und die Anschlussfinanzierung des ersten Digitalpakts, der 2024 ausläuft, zu sichern. Noch bleibt viel zu tun für die Ampelkoalition.

Doch welche Anforderungen muss der Digitalpakt 2.0 erfüllen, damit unsere Schulen schneller digital werden? Die wichtigsten Instrumente, mit der wir die Transformation vereinfachen, stelle ich in einer kleinen Blogserie vor. Teil 1: Standardisierung und Nachhaltigkeit.

Wussten Sie, dass es eine EU-Norm für den Grillrost gibt? Damit Ihr Steak oder Ihre Zucchini nicht auf die glühenden Kohlen fallen, darf der Abstand zwischen den Stäben maximal 20 Millimeter betragen. Leuchtet sofort ein. Und bringt mich zu der Frage, warum eine solche Standardisierung ausgerechnet bei einem der wichtigsten Anliegen unserer Zeit, der Digitalisierung unserer Schulen, fehlt. Standardisierung klingt für Sie nach noch mehr Bürokratie? Das Gegenteil ist der Fall. Natürlich müssen sich Fachleute aus Bund und Ländern, aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft erst einmal zusammensetzen, um die Standards zu entwickeln. Aber sie täten das in dem Wissen, dass sie Schulträgern, Schulleitungen und Lehrkräften damit die Arbeit erleichterten und die Digitalisierung der Schulen entscheidend voranbrächten.  

Der Digitalpakt 2.0, mit dem der bisherige Digitalpakt Schule, der 2024 ausläuft, bis 2030 fortgeschrieben werden soll, muss die Themen Standardisierung und Nachhaltigkeit konsequent angehen.

Dabei betrifft die Notwendigkeit für Standards alle Bereiche der Digitalisierung in den Schulen:

  • die technische Ausstattung der Schulen,
  • deren Administration, Wartung und Support,
  • das Thema Datenschutz hinsichtlich verwendeter Software und Dienstleistungen sowie
  • die Interoperabilität digitaler Lerninhalte.

Klar ist: Wir wollen uns in Zukunft nicht von Digitalpakt zu Digitalpakt hangeln. Die Digitalisierung der Schulen ist ein Prozess, der niemals endet, aber unbedingt an Fahrt aufnehmen muss.

5 Gründe, weshalb uns Standardisierung auch jenseits des neues Digitalpakts 2.0 langfristig dabei hilft.  

1. Standards machen Tempo

Digitale Endgeräte für Lernende sowie Lehrkräfte und eine leistungsfähige Inhouse-Vernetzung bilden die Grundlage einer digitalen Schule. Mit dem Digitalpakt 2.0 sollten Bund und Länder eine dauerhafte Fachkommission einrichten, die dann die Mindeststandards für eben diese technische Ausstattung entwickelt. Das sorgt nicht nur für mehr Qualität, es entlastet auch die Schulträger. Standardisierte Förderanträge können auf zusätzliche und zeitraubende Detaillierungen wie Medien-Entwicklungspläne (MEP) oder technisch-pädagogische Einsatzkonzepte (TPEK) verzichten. Diese Standards müssen selbstverständlich laufend an die digitale Entwicklung angepasst werden, das sollte die Kultusministerkonferenz gemeinsam mit dem Bund und Experten aus der Wissenschaft, Zivilgesellschaft und der Wirtschaft koordinieren. Die Schulen ersetzen künftig beispielsweise Laptops, wenn diese den Standards nicht mehr entsprechen oder der Hersteller seinen Support einstellt. Im Idealfall lernt unser Nachwuchs auch nicht aus veralteten Schulbüchern, wenn es bereits Neuauflagen gibt.

2. Datenschutz ganz einfach

Das Thema Datenschutz ist zu diffizil, als dass es jeder Schulträger und die Lehrkräfte für sich verantworten sollten. Die Alternative: Mit dem Digitalpakt 2.0 entwickeln Bund und Länder gemeinsam eine Whitelist von Technologien und Herstellerlösungen, auf deren Grundlage sich jede Schule anschließend datenschutzkonform und rechtssicher verhalten kann.

3. Bessere Verfügbarkeit von Plattformen, Apps und Lerninhalten

Laut einer repräsentativen Umfrage der Telekom Stiftung entwickeln 17,7 Prozent der Lehrkräfte mindestens einmal im Monat computergestützte Unterrichtseinheiten. Damit wir aber von dieser digitalen Kreativität profitieren, brauchen wir Standards für private und staatliche Lernplattformen, die den Austausch der Lerninhalte ermöglichen. Wir müssen eine Interoperabilität von Plattformen, Applikationen und Inhalten erreichen länderübergreifend. Der Digitalpakt 2.0 muss daher Projekte und Initiativen fördern, die Lerninhalte bundesweit standardisiert, skalierbar und interoperabel bereitstellen.  

4. Längere Nutzung, höhere Qualität

Digitale Bildung ist ein Dauerprojekt. Sie hat kein Auslaufdatum. Der Digitalpakt 1.0 ermöglicht die Anschaffung digitaler Endgeräte, nimmt aber weder die Kosten für den laufenden Betrieb noch für Service, Support oder Reparaturen in den Blick. Bislang werden daher Endgeräte angeschafft, ohne die Kosten für ihren langfristigen Betrieb einzubeziehen. Das ist der falsche und wenig nachhaltige Weg. Denn auf diese Weise werden aufwendige und kostspielige Neuanschaffungen zur Regel, weil die vorhandenen Geräte nicht ausreichend gewartet und damit rasch unbrauchbar werden. Das muss sich mit dem Digitalpakt 2.0 ändern. Das heißt aber auch, dass wir künftig Mindeststandards für Wartung, Support und den Ersatz der technischen Ausstattung brauchen. Nur wenn diese rechtssicher formuliert sind, erreichen wir mit den Ausschreibungen eine hohe Qualität.

5. Nachhaltigkeit als Prinzip

Was für Unternehmen längst gilt, sollte auch in der digitalen Bildung Schule machen: ESG-Kriterien müssen von Anfang an berücksichtigt werden. Sie beziehen sich auf drei wesentliche Verantwortungsbereiche: E steht für Environment (Umwelt), S für Social und G für Governance, also zum Beispiel Prozesse die die Einhaltung von Werten und Regeln sicherstellen. Damit auch in den Schulen die Digitalisierung nicht zu Lasten von Klima oder Arbeitsbedingungen geht, müssen die ESG-Kriterien schon in den Ausschreibungen und bei der Vergabe berücksichtigt werden. Schulträger sollten beispielsweise darauf achten, dass sich die Geräte, die die Einrichtungen nutzen, reparieren lassen. Hardware, die über nicht austauschbare Akkus oder andere fest verbaute Verschleißteile verfügt, ist dann zu meiden. Heißt: Der Digitalpakt 2.0 sollte einen Mindeststandard in Bezug auf ESG-Kriterien vorschreiben.

In meinem nächsten Blogbeitrag erkläre ich Ihnen, wie Basis-Infrastrukturen die Digitalisierung der Schulen zusätzlich beschleunigen können und der Digitalpakt 2.0 die Lehrkräfte unterstützen kann.




Verpassen Sie keine Neuigkeiten!

Die neusten Blogartikel, exklusive Angebote und die neusten Trends und Innovationen finden Sie immer in dem monatlichen Newsletter für den öffentlichen Bereich. 

Jetzt anmelden


Sie haben Fragen oder Anregungen zu dem Artikel oder wünschen sich eine Beratung zu einem Projekt? – Schicken Sie uns einfach eine Nachricht.

Portrait von Katharina Schedel
Katharina Schedel

Deutsche Telekom, Group Public & Regulatory Affairs

Katharina Schedel ist im Bereich Group Public und Regulatory Affairs unter anderem verantwortlich für das Thema Bildungspolitik.
Sie arbeitet seit mehr als 10 Jahren für die Interessenvertretung der Deutschen Telekom und betreut dabei seit 4 Jahren auch das Thema Digitale Bildung.