Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG): Digitalisierung des Gesundheitswesens

16.12.2021 von Michael Waldbrenner


Wie das Krankenhauszukunftsgesetz die Digitalisierung voranbringt

Mehr als vier Milliarden Euro stellen Bund und Länder mit dem KHZG bereit, um Prozesse im Gesundheitswesen zu digitalisieren. Was ist seit dem Start im Oktober 2020 passiert? Wo stehen Krankenhäuser heute? Eine Bestandsaufnahme des Geschäftsführers der Telekom Healthcare Solutions.


Von der Notaufnahme über die Patientenversorgung bis zur Entlassung aus dem Klinikum und anschließenden Reha-Maßnahmen: Selten sind solche Abläufe im deutschen Gesundheitswesen durchgehend digitalisiert. Dass die medizinischen Einrichtungen hierzulande beim digitalen Wandel hinterherhinken, zeigt die EMRAM-Skala. Das Electronic Medical Record Adoption Model (EMRAM) des US-amerikanischen Anbieters HIMSS misst weltweit den Digitalisierungsgrad von Kliniken und Krankenhäusern. Demnach lag der digitale Reifegrad in Deutschland auf einer Skala von 1 bis 7 bei 2,3. Zum Vergleich: Für Europa beträgt der Wert 3,6.

Nicht zuletzt aufgrund der Covid-19-Pandemie hat der Gesetzgeber den großen Nachholbedarf in puncto Digitalisierung erkannt und zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, darunter das im Oktober 2020 gestartete Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG). In einem Zukunftsfond stellen Bund und Länder den Krankenhäusern und Kliniken bis zu 4,3 Milliarden Euro bereit, um moderne Notfallkapazitäten und eine digitale Infrastruktur zu installieren. Das Ziel: Mit dem KHZG mehr digitale Prozesse zu etablieren, um Patientinnen und Patienten besser versorgen zu können. Aber ist das KHZG nun der große Wurf für den Krankenhausbereich? Wohl eher nicht, vielmehr bietet es eine gute Basis für die digitale Aufholjagd.

Digitale Dokumentation an erster Stelle

Wo stehen wir beim Krankenhauszukunftsgesetz aktuell? Bis Ende 2021 können Krankenhäuser und Kliniken ihre Anträge beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) stellen. Sollten nicht alle Mittel des Zukunftsfonds verteilt werden, fließt die übriggebliebene Summe bis Ende 2023 zurück an den Bund.

Wie stark die Nachfrage nach digitalen Lösungen ist, zeigen die vielen angefragten Fördertatbestände (FTB). Primär werden die von einem Mallus bedrohten Themen beantragt – wie z.B. die digitale Dokumentation. Bis Anfang Dezember 2021 wurden dafür mehr als tausend Anträge gestellt. Ebenfalls weit vorne: digitale Patientenportale (770 Anträge), Medikationsmanagement (615) oder Informationssicherheit (374). Weniger im Fokus stehen Bettenversorgungsnachweissysteme oder Lösungen, mit denen sich Patientenzimmer beispielsweise während einer Pandemie schnell umgestalten lassen.

Unklare Details beim Krankenhauszukunftsgesetz  

Um vom Zukunftsfond zu profitieren, melden Krankenhäuser und Kliniken beim zuständigen Land ihre geplanten Vorhaben und die dafür notwendigen Finanzmittel an. Auch länderübergreifende Projekte sind möglich. Das Land entscheidet anschließend, welche Vorhaben eine Förderung erhalten und beantragt diese beim Bundesamt für Soziale Sicherung.

Sind alle Prüf- und Genehmigungsverfahren abgeschlossen, gilt es, die geplanten Vorhaben zügig umzusetzen. Denn es bleibt nicht viel Zeit. Alle Lösungen – zum Beispiel für die digitale Infrastruktur, Patientenportale oder Apps – müssen nicht nur bis 2025 installiert sein, sondern dann auch im täglichen Betrieb funktionieren.

Rund um das KHZG sind allerdings noch nicht alle Einzelheiten geklärt. Zum Beispiel beim geplanten Reifegradmodell, das den Stand der digitalen Transformation in Krankenhäusern abbilden soll. Dafür soll eine Studie evaluieren, um wie viel digitaler die durch das KHGZ geförderten, aber auch die nicht geförderten Kliniken im Zeitraum von Juni 2021 bis Juni 2023 geworden sind.

Das Ziel ist ein flächendeckender Überblick über den digitalen Reifegrad der Krankenhäuser in Deutschland. Außerdem soll nachvollziehbar sein, welche Maßnahmen den digitalen Reifegrad entscheidend verbessert haben, um konkrete Handlungsempfehlungen ableiten zu können. Oder, damit die im Krankenhauszukunftsgesetz vorgesehene Malusregelung greifen kann. Denn das KHZG vergibt nicht nur Fördermittel, sondern sieht auch vor, dass Kliniken, die bis 2025 noch nicht digital arbeiten, Strafe bezahlen.

Gefordert: Standards im Gesundheitswesen

In den kommenden Wochen und Monaten werden daher viele Krankenhäuser, aber auch Spezialisten wie wir gefordert sein. Warum? Eine Herausforderung für die Kliniken, aber auch für die Anbieter von KHZG-förderfähigen Produkten, stellt zum Beispiel der digitale Datenaustausch von Kliniken, Ärzteschaft und Gesundheitsträgern dar. Noch immer fehlen Interoperabilitätsstandards für informationstechnische Systeme in Krankenhäusern (ISiK). Über einheitliche Schnittstellen und offene Standards in den IT-Landschaften der verschiedenen Player im Gesundheitswesen sollen sich künftig Dokumente und Informationen unkompliziert und sicher austauschen lassen.

Ebenfalls kritisch ist das Thema Fachkräftemangel. Qualifizierte Mitarbeitende fehlen derzeit sowohl in den Kliniken als auch bei den IT-Anbietern. Würden alle Krankenhäuser zeitgleich ähnliche digitale Projekte umsetzen, wäre das höchst problematisch – und zwar für alle Beteiligten, denn der Personalmarkt ist in vielen Bereichen leergefegt. 

Chancen nutzen, Gesundheit fördern

Was kommt nach dem Krankenhauszukunftsgesetz? Der Förderzeitraum läuft Ende 2023 aus. Noch ist unklar, wie es danach weitergeht. Zum Beispiel, wie die neu installierten IT-Systeme anschließend finanziert werden sollen.

Doch trotz der offenen Fragen stimmt mich der Ausblick positiv. Denn das Krankenhauszukunftsgesetz bietet zahlreiche Chancen. Je mehr Projekte umgesetzt sind, desto höher der digitale Datenbestand bundesweit. Da viele Kliniken planen, ihre Prozesse mit Hilfe moderner Softwarelösungen zu automatisieren, lassen sich Patientinnen und Patienten künftig besser und schneller versorgen. Ein dickes Plus für die Gesundheit. Fazit: Zwar reichen die vorgesehenen Fördermittel nicht für eine flächendeckende Digitalisierung, aber als Startpunkt für eine digitale Aufholjagd taugen sie allemal.




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Michael Waldbrenner

Deutsche Telekom, Geschäftsführer der Deutschen Telekom Clinical Solutions GmbH

Michael Waldbrenner ist Geschäftsführer der Deutschen Telekom Clinical Solutions GmbH. Durch seine langjährige Erfahrung als internationaler Manager ist er Experte auf den Gebieten Change Management und Markteintrittsstrategien.