Das OZG – gut, aber noch lange nicht genug

13.12.2021 von Jörg Scholz

Roboterhand über einer Computertastatur


These 1: Das Onlinezugangsgesetz – nicht Ende sondern Beginn der Verwaltungsdigitalisierung


Das Online-Zugangs-Gesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder bis Ende 2022, Verwaltungsleistungen digital anzubieten. In einer Serie von Blogbeiträgen stellt Jörg Scholz, Telekom VP Kompetenzzentrum IT im Public Sektor, fünf Thesen zur Zukunft des OZG auf. Lesen Sie hier den ersten Teil der Serie.


Das Online-Zugangs-Gesetz ist extrem professionell aufgesetzt und eines der größten Verwaltungsreform-Vorhaben der letzten Jahrzehnte: Hier wurden die Digitalisierungsziele in ein Gesetz gegossen. Bekanntermaßen sind sie Grundlage für das Verwaltungshandeln. Daher ist das OZG ein exzellenter Ausgangspunkt, um Prozesse in der öffentlichen Verwaltung zu digitalisieren und zu optimieren.

Gleichzeitig haben die Bundesbehörden effiziente Strukturen zur Ausgestaltung und Umsetzung der entsprechenden Vorhaben geschaffen. Beispielsweise wurde im Auftrag des IT-Planungsrates FITKO (Föderale IT-Kooperation) der sogenannte FIT-Store geschaffen. Er legt eine wichtige Grundlage für das EfA-Prinzip, also „Einer für Alle“-Dienstleistungen. Hat ein Land eine Lösung entwickelt, können auch andere Länder mit Unterstützung des FIT-Store nutzen.

FIT-Store spart Steuergelder und beschleunigt den OZG Roll Out

Im Oktober 2021 sind die ersten Dienstleistungen im FIT-Store online gegangen. Nun können Verwaltungen davon profitieren, was andere bereits entwickelt haben. Das ist eine großartige Sache, spart jede Menge Steuergelder und beschleunigt den gesamten Prozess.

Aber das kann nur der Beginn sein. Ziel muss es sein, den sogenannte Reifegrad 4, also das „Once Only”-Prinzip, für alle 575 Dienstleistungen umzusetzen. Nach diesem Prinzip sollen Daten nur einmal vorhanden sein und über alle Fach-Verfahren oder Verwaltungsstufen hinweg genutzt werden können. Doch da sind die Hürden noch recht hoch, weil es darum geht, dass Daten, die bereits vorhanden sind, nicht mehrfach eingegeben werden müssen – was bis heute noch vielfach der Fall ist.

Aber auch dafür gibt es Methoden und Technologien zur Unterstützung. Beispielsweise Prozess-Plattformen, die hoch standardisiert, aber dennoch anpassbar genug für die verschiedenen Prozesse sind. Diese können das Ganze sehr schnell ermöglichen und die Umsetzung weiterhin beschleunigen, um den Reifegrad 4 sicherzustellen.

Weitere Voraussetzung ist an dieser Stelle die Register-Modernisierung – also die “Ertüchtigung” der Register, wie es so schön heißt. Diese soll es ermöglichen, dass Daten aus den vorhandenen Registern gezogen werden können, um das „Once Only”-Prinzip umsetzen zu können.

Das Ganze natürlich unter strengster Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit. Diese sind immer die oberste Maxime. Schließlich stehen in der Regel personenbezogene Angaben in den Registern. Diese dürfen nicht in falsche Hände geraten.

Normenkontrollrat fordert Modernisierung der Register

Auch der Normenkontrollrat, der die Bundesregierung beim Abbau von Bürokratieaufwand berät, fordert eine übergreifende Gesamtkoordinierung der Register-Modernisierung. Denn es ist erkannt worden, dass das eine der wesentlichen Grundlagen neben dem OZG ist, um das „Once Only”-Prinzip zu ermöglichen.

Das OZG in Kombination mit der Registermodernisierung bilden eine hervorragende Ausgangposition für die erfolgreiche Digitalisierung der Verwaltung. Zu einer innovativen, vollintegrierten digitalen Verwaltung können aber noch weitere Technologien und Methoden beitragen.

Das könnte Big Data sein, künstliche Intelligenz oder auch Robotik Process Automation, abgekürzt RPA, die in der Verwaltung Einzug halten könnten.

Wir müssen Luft holen für die nächste Stufe

Damit sollen nicht die Entscheidungskompetenzen der Verwaltungsmitarbeiter durch Computer übernommen werden, sondern vielmehr automatisierte Prozesse für Routinearbeiten etabliert werden. So ist es möglich, die Verwaltung und die Beschäftigten zu entlasten und dem Fachkräftemangel zu begegnen. Insofern besteht auch dort nicht die Wahl zu überlegen ob, sondern nur wie und in welchen Bereichen man diese Technologien sinnvoll einsetzen kann.

Als Leitprinzipien müssen daher „digital first” – digital zuerst – und die Nutzer-Zentrierung gelten. Ziel muss sein, dass der priorisierte Zugang und der Austausch mit den Verwaltungen vollständig digital erfolgt und nicht nur in Ausnahmefällen, wie es noch in vielen Bereichen der Fall ist.

Das sind die Grundlagen, die in einem neuen Verwaltungs-Zukunft-Gesetz berücksichtigt werden sollten. Wir können uns also nicht zurücklehnen und sagen, das OZG sei schon so gut wie geschafft.

Stattdessen müssen wir Luft holen für die nächste Stufe.




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Jörg Scholz

Vice President Kompetenzzentrum IT im Public Sektor

Dafür zu sorgen, dass Institutionen der öffentlichen Verwaltung genau die IT bekommen, die sie brauchen, ist meine Leidenschaft. Als Vice President Kompetenzzentrum IT im Public Sektor bei der Deutschen Telekom stelle ich sicher, dass unsere Produkte und Dienstleistungen genau auf die Anforderungen der öffentlichen Verwaltung ausgerichtet sind und helfen, diese nachhaltig zu entlasten.