Bitkom fordert den Rechtsanspruch auf die digitale Verwaltung

12.04.2023 von OZG Squad der Telekom

Bild von der gläsernen Kuppel des Bundestags in Berlin

Positionspapier des Bitkom

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz Onlinezugangsgesetz (OZG), trat 2017 in Kraft und hatte das Ziel, bis Ende 2022, alle Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. 

Diese Frist ist nun vorüber und die Ziele des Onlinezugangsgesetzes konnten nicht fristgerecht erreicht werden. So steht nur ein Bruchteil der knapp 600 zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zur Verfügung. 

Der Bundes-CIO und Staatssekretär Dr. Markus Richter bezeichnet das OZG als „[…] Startschuss für eine nachhaltige Transformation der Verwaltung.“

Um diese Transformation der öffentlichen Verwaltung zu beschleunigen, soll das Onlinezugangsgesetz angepasst werden. Hierfür hat das Bundesministerium des Innern im Januar 2023 einen Referentenentwurf veröffentlicht, in dem die geplanten Gesetzesanpassungen aufgeführt sind.

Der Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche Bitkom e. V. veröffentlichte im März 2023 ein richtungsweisendes Positionspapier und nahm hiermit Stellung zum veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat:

Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften

Folgende Anpassungen im Gesetzesentwurf empfiehlt der Bitkom:

  1. Umsetzungsdruck erhöhen durch die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf zentrale digitale Verwaltungsleistungen
  2. Ende-zu-Ende Digitalisierung forcieren und Verknüpfung zur Registermodernisierung herstellen
  3. Kommunen bei der OZG-Umsetzung stärker unterstützen
  4. Nutzung von eIDAS-Instrumenten fördern und eIDAS-Vorgaben berücksichtigen
  5. Nutzung zentraler Basiskomponenten fördern
  6. Einheitliche Standardisierung und Normung stärken
  7. Ausgestaltung des Antragsassistenten als innovationsoffene Nutzerschnittstelle ermöglichen
  8. Weitere wichtige Funktionalitäten integrieren
  9. Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit weiter stärken

Alle neun aufgeführten Punkte sind aus Sicht der Deutschen Telekom wichtig und erfahren die volle Unterstützung. Insbesondere die Punkte 2. (Ende-zu-Ende Digitalisierung) und 7. (Ausgestaltung des Antragsassistenten als innovationsoffene Nutzerschnittstelle) sind aus Sicht der Deutschen Telekom besonders hervorzuheben.

Zum Thema der Ende-zu-Ende Digitalisierung sowie der Verknüpfung zur Registermodernisierung brachte die Deutsche Telekom folgende wichtigen Aspekte in das Positionspapier ein:

  • "Eine umfassende Ende-zu Ende-Digitalisierung im Rahmen der OZG-Umsetzung kann nur bei einer zügigen und umfassenden Modernisierung der deutschen Registerlandschaft gelingen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir, dass in §1a (4) die Verbindung zwischen OZG und Registermodernisierung konkret hergestellt wird, indem unter Einbindung der kommunalen Ebene rechtliche Rahmenbedingungen für einen einfachen und länderübergreifenden Datenaustausch geschaffen werden. Um den Umsetzungsdruck zu erhöhen, schlagen wir vor, dass durchgehend digitale Prozesse verpflichtend über den Portalverbund vorgeschrieben werden."
  • "Um die Modernisierung der Register zu beschleunigen und das Prinzip der einmaligen Datenerfassung (Once-Only), das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankert wurde, schnellstmöglich umzusetzen, sollte mit Blick auf die Bereitstellung von OZG-Leistungen ein verbindlicher Zeitpunkt festgelegt werden, ab welchem die Nutzerinnen und Nutzer keine Daten mehr angeben müssen, die bereits in öffentlichen Registern vorhanden sind und somit der Verwaltung bereits vorliegen. Durch die Umsetzung des Once-Only-Prinzips kann der bürokratische Aufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erheblich reduziert werden. Ein verbindlicher Zeitrahmen würde auch der Verwaltung mehr Planungssicherheit geben."

Darüber hinaus tritt die Telekom im eingebrachten Punkt 7 des Positionspapiers dafür ein, den im OZG 2.0 Gesetzesentwurf verwendeten Begriff „Antragsassistent“ innovationsoffener z.B. in „Nutzerschnittstelle“ umzubenennen. Damit würde der Weg für alle Arten von modernen Datenerfassungstechnologien (wie z.B. Chatbots, Voice- / KI-basierte Eingabe, Unterstützungsassistenten) frei und würde dem Nutzungsverhalten von Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen zukünftig sehr viel besser entgegenkommen.

Auch die im Positionspapier unter Punkt 10 enthaltenen Empfehlungen zur stärkeren Berücksichtigung der Verwaltungscloud-Strategie können an dieser Stelle nur nochmal unterstrichen werden.

Mit dem Public Innovation Lab der Telekom steht seit Anfang 2022 ein modular aufgebautes, leistungsfähiges Reallabor zur praktischen Verwendung für Telekom Kunden und Partner zur Verfügung. Es bietet die Möglichkeit, digitale Verwaltungsprozesse Ende-zu-Ende inkl. Schnittstellen und Back-End-Integration real zu implementieren und im Rahmen von Proof of Concepts bzw. MVPs umzusetzen. So lassen sich OZG-Prozesse bis zum Reifegrad 4 konzipieren und praktisch verproben. Das Telekom Public Innovation Lab bietet sich insbesondere zur technisch/praktischen Begleitung von agilen Projekten an, da es im Kern auf zwei Low-Code Plattformen aufsetzt, die ein laufendes, projektbegleitendes Prototyping ermöglichen. Das Public Innovation Lab basiert auf einem Ökosystem verschiedener Komponenten bzw. Plattformen, die alle im praktischen Kundeneinsatz sind und zu denen es explizite Referenzen und Know How bei der Deutschen Telekom und ihren Partnern gibt.

Das Public Innovation Lab kann direkt in die agilen Workshops und Labore zur Entwicklung der Gesetzesvorlage für das OZG 2.0/ Verwaltungszukunftsgesetz eingebracht werden. Gesetzesideen können auf diese Weise technisch/praktisch diskutiert und verprobt werden und so der Gesetzestext von vornherein auf die praktische Umsetzbarkeit hin ausgerichtet bzw. optimiert werden.




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OZG Squad der Telekom

Deutsche Telekom, OZG Squad

Das Squad OZG ist ein konzernübergreifendes Squad mit über 70 Kolleginnen und Kollegen, die sich mit Themen rund um die Digitalisierung der Verwaltung auseinandersetzen. Hierzu zählen unter anderem die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sowie die Registermodernisierung. Ziel des Squad ist es, passgenaue Lösungen in Form von Produkten und Dienstleistungen zu entwickeln, die die Verwaltung bei der Lösung der aktuellen Problemstellungen, wie z.B. der Ende-zu-Ende Verwaltungsdigitalisierung, unterstützen.