Online-Zugangsgesetz ermöglicht zukunftsorientierten Dienst am Bürger
Der Countdown läuft. Das 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz (OZG) verlangt, dass bis Ende 2022 rund 570 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene online über Verwaltungsportale verfügbar sind. Nach einem eher zähen Start hat die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland an Fahrt aufgenommen.
Die Idee war richtig und aus damaliger Sicht sehr innovativ. Als das Onlinezugangsgesetz im August 2017 in Kraft trat, packte die öffentliche Verwaltung ihre digitale Transformation zu einem Zeitpunkt umfassend und konsequent an, zu dem viele Unternehmen die Digitalisierung noch nicht auf ihrem strategischen Radar hatten. 575 OZG-Leistungen, zusammengefasst in 14 Themenfelder, die 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen abbilden, sollen bis Ende 2022 vollständig digitalisiert ablaufen: ob Verwaltungsvorgänge im Bildungsbereich, in der Kinderbetreuung für Privatpersonen oder Steuern & Zoll für Unternehmen.
Neu für die öffentliche Verwaltung war neben dem konsequent digitalen Ansatz, die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt zu rücken. Diese von der Bevölkerung geforderte Kundenfokussierung, bzw. neudeutsch „Customer Centricity“, sowiedie digitalen Angebote im Rahmen des OZG werden als gute Customer Experience wahrgenommen.
Bürger und Bürgerinnen im Mittelpunkt
Ende April 2022 hat die Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Rahmen der Vorstellung des Digitalprogramms diese Fokussierung so zusammengefasst: „Wir wollen einen digitalen Staat, der konsequent aus der Perspektive der Bürgerin und des Bürgers gedacht ist. Wir wollen unser Land moderner, bürgernäher und digitaler machen. Das heißt konkret: einheitliche Standards und schnellere, digitale Verfahren. Alle Leistungen sollen jederzeit und von jedem Ort aus digital nutzbar sein.“ Die Bundesinnenministerin kündigte dabei schon die Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes und die Finanzierung des OZG über 2022 hinaus an.
Aber so weit ist man derzeit noch nicht. Noch gilt es in den verbleibenden Monaten eine Reihe von OZG-Leistungen zu realisieren. Ein Blick auf das OZG-Dashboard zeigt den aktuellen Stand der OZG-Umsetzung in Bund, Ländern und Kreisen. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen, in dem Professor Dr. Meyer-Falcke als CIO des Landes die Realisierung der digitalen Leistungen verantwortet, sieht es bereits sehr gut aus. Stand Mitte Mai 2022 hat das einwohnergrößte Bundesland 338 OZG-Leistungen umgesetzt. Heißt: Sie sind online verfügbar. Damit führt Nordrhein-Westfalen die OZG-Tabelle der Bundesländer an.
Beschleunigte Verfahren
Die Kritik an der Umsetzung der digitalen Transformation reißt jedoch nicht ab. „Deutschlands holpriger Weg in die Digitalisierung“ titelte beispielswiese BR24 im Februar. Der IT-Planungsrat als zentrales politisches Steuerungsgremium zwischen Bund und Ländern verschweigt auch nicht, dass eine vollständige Umsetzung des OZG bis Ende 2022 nicht gelingen wird. Daher wurde beschlossen, bestimmte Verfahren zu beschleunigen. Einzelne Bundesländer sollen 35 „Einer-für-Alle“-Leistungen (EfA-Leistungen) federführend entwickeln und betreiben. Die anderen Länder nutzen diese Leistungen dann in eigenem Landesdesign ohne eigenen Entwicklungsaufwand nach.
An dieser Stelle sollte aus Sicht der IT eine Lanze für die öffentliche Verwaltung und deren IT-Verantwortliche gebrochen werden. Das Vorhaben, die Verwaltung zu digitalisieren, ist aus mehreren Gründen beliebig komplex. Dies fängt bei der föderalen Struktur an. Über die letzten drei Jahrzehnte hat sich die IT in Bund, Ländern und Kommunen zu einem bunten Blumenstrauß an Lösungen entwickelt. Viele sind nicht miteinander kompatibel, einheitliche Standards gibt es nicht.
Aus diesem IT-Sammelsurium eine homogene Infrastruktur zu formen, in der Prozesse digital ineinandergreifen, ist nicht trivial. Manches Vorhaben, das in der Theorie einfach erscheint und schnell skizziert werden kann, ist in der Umsetzung kompliziert. Selbst Unternehmen, für die aufgrund ihrer linearen Struktur die digitale Transformation einfacher sein müsste, tun sich mit der Umsetzung schwer. Dazu kommen die europäischen Ausschreibungsvorgaben. Sie machen die Auswahl der passenden Systeme teilweise zusätzlich schwer. Die einzelnen digitalen Elemente müssen zusammenpassen, damit die digitalisierten Prozesse unterbrechungsfrei laufen. Die günstigste Lösung ist daher nicht unbedingt die beste.
Kräfte für die Digitalisierung bündeln
Die Erfahrung aus vielen Gesprächen mit IT-Verantwortlichen in kommunalen Behörden und Landesverwaltungen zeigt jedenfalls: Niemand bezweifelt mehr, dass die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung nicht nur sinnvoll, sondern dringend geboten ist. Niemand will die „digitale Route der Veränderung“ stören oder aufhalten. Schon allein aus einem einfachen Grund nicht: Personalmangel. In den kommenden Jahren wird die öffentliche Verwaltung ihre Aufgaben mit dem zur Verfügung stehenden Personal ohne digitale Unterstützung kaum mehr bewältigen können.
Daher kann der jüngste Appell von Staatssekretär Markus Richter nur unterstrichen werden. Im Rahmen einer Sitzung des IT-Planungsrates im März 2022 sagte der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik: „Mit vereinten Kräften müssen wir alles daransetzen, die OZG-Umsetzung voranzubringen.“ Wir als Deutsche Telekom werden jedenfalls alles tun, die digitale Transformation der Landesverwaltung NRW erfolgreich umzusetzen.
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Guido Hollasch leitet seit 2011 den Vertrieb der Deutschen Telekom für die Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen. Er ist seit über 30 Jahren in der ICT-Branche tätig, und hat vor dem Public Sector für die Prozessindustrie und den Automotive-Bereich für internationale Konzerne als Projekt- und Accountmanager gearbeitet.
Die Analyse und Lösungsfindung für die Herausforderungen der digitalen Welt für Unternehmen und Behörden hat ihn dabei immer besonders fasziniert.
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25.01.2024
Gemeinsam Gestalten: Deutsche Telekom beteiligte sich aktiv am Konsultationsprozess des BMI zur Zielbilderarbeitung der OZG-Rahmenarchitektur