Der Bitkom empfiehlt den Einsatz von Reallaboren für den Digitalcheck von Gesetzen
03.11.2022von
Jürgen Breithaupt
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Positionspapier des Bitkom
„Auch in der Gesetzgebung müssen wir viel digitaler denken. Mit einem Digitalcheck werden wir künftig Gesetze darauf abklopfen, ob sie das Leben einfacher und digitaler machen.“
(Bundesinnenministerin Nancy Faeser)
Im Rahmen der Eröffnung einer „Lernwelt“ der neuen Digitalakademie der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung in Berlin im April 2022 kündigte Bundesinnenministerin Nancy Faeser den „Digitalcheck“ für Gesetze an . Gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium ist dieses eine Initiative, um das schon im Koalitionsvertrag verankerte Ziel der Schaffung von digitaltauglichen Gesetzen zu erreichen. Der Digitalcheck für Gesetze gehört zur neuen Digitalstrategie der Bundesregierung.
In der Digitalstrategie der Bundesregierung wird zum Digitalcheck folgendes ausgeführt:
„Grundlage für die Digitalisierung ist ein digital- und praxistaugliches Recht. Die Digitalisierungsperspektive wird von Anfang an mitgedacht. Mit einem Digita-Check wird sichergestellt, dass Gesetzentwürfe aus Prozesssicht digitaltauglich erstellt werden. Schriftformerfordernisse stehen der Digitalisierung nicht mehr entgegen. Digital gestützte Verfahren sorgen für effiziente und beschleunigte Planungs- und Genehmigungsprozesse und haben die Modernisierung der Infrastruktur deutlich vorangebracht.“ (Quelle: Digitalstrategie - Gemeinsam digitale Werte schöpfen -, S.9)
Der Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche Bitkom e. V. veröffentlichte im November 2022 ein richtungsweisendes Positionspapier mit dem Titel:
Die im Positionspapier formulierten Thesen lauten:
Um Prozesse und Verwaltungsverfahren möglichst einfach und nutzerfreundlich gestalten zu können, müssen technische, organisatorische und rechtliche Aspekte berücksichtigt werden.
Die Modularisierung und Harmonisierung von Rechtsbegriffen sowie deren Übersetzung in technische Datenstrukturen schaffen die Grundlage für eine moderne Gesetzgebung.
Eine frühzeitige Einbindung von praxiserprobter technischer Expertise sowie die Nutzung von Reallaboren zur Simulation verschiedener technischer Ausführungsszenarien beschleunigen die digitale Umsetzung neuer Gesetze.
Eine digital vorausschauende Gesetzgebung ist notwendig, um bei der Verwaltungsmodernisierung mit technischen Entwicklungen Schritt zu halten.
Digital umgesetzte Gesetze sollten - soweit möglich – die Grundlage für die Bereitstellung öffentlicher Daten schaffen (Open Government Data).
Alle fünf Thesen sind aus Sicht der Deutschen Telekom wichtig und erfahren die volle Unterstützung. Insbesondere die dritte These ist aus Sicht der Deutschen Telekom für den Erfolg der digitalen Umsetzung von entscheidender Bedeutung. Zur These 3 werden im Positionspapier zwei zentrale Bereiche angesprochen.
„Da die digitale Umsetzung neuer Gesetze in vielen Fällen im Zusammenspiel von öffentlicher Verwaltung mit Projektpartnern aus der Digitalwirtschaft erfolgt, sollten Fachverfahrenshersteller sowie öffentliche und private IT-Dienstleister bei der Validierung von Gesetzentwürfen und der Erarbeitung von Umsetzungskonzepten frühzeitig einbezogen werden. Von besonderer Bedeutung ist dies insbesondere dann, wenn eine Festlegung auf bestimmte technische Standards und Schnittstellen erfolgt. Im Rahmen des Digitalchecks sollten deshalb die relevanten Stakeholder mit Blick auf die technische Umsetzung benannt werden.
Gesetzesinitiativen, deren spätere Umsetzung den Einsatz neuer, systemübergreifender Prozesse oder Technologien erforderlich macht, sollten vorab einem Praxistauglichkeitscheck unterzogen werden. In der IT-Industrie hat man in diesem Zusammenhang mit dem Aufbau von sogenannten Real- oder Innovationslaboren gute Erfahrungen gemacht. Reallabore verfügen über eine Vielzahl praxiserprobter, real im Einsatz befindlicher technischer Systemkomponenten. Je nach Fragestellung und Aufgabenbereich können diese so eingerichtet und integriert werden, dass verschiedene technische Szenarien implementiert und deren Umsetzung erprobt werden kann. Der Digitalcheck sollte für bestimmte Gesetzesvorhaben deshalb eine frühzeitige Simulation und technische Prüfung verschiedener Umsetzungsszenarien vorsehen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auch darauf zu achten, dass sich die Ausführung des Gesetzes technisch absichern lässt (security by design).“
Mit dem Public Innovation Lab der Telekom steht seit Anfang 2022 ein modular aufgebaute, leistungsfähiges Reallabor zur praktischen Verwendung für Telekom Kunden und Partner zur Verfügung. Es bietet die Möglichkeit digitale Verwaltungsprozesse Ende-zu-Ende inkl. Schnittstellen und Back-End-Integration real zu implementieren und im Rahmen von Proof of Concepts bzw. MVPs umzusetzen. So lassen sich OZG-Prozesse bis zum Reifegrad 4 konzipieren und praktisch verproben. Das Telekom Public Innovation Lab bietet sich insbesondere zur technisch/praktischen Begleitung von agilen Projekten an, da es im Kern auf zwei Low-Code Plattformen aufsetzt die ein laufendes, projektbegleitendes Prototyping ermöglichen. Das Public Innovation Lab basiert auf einem Ökosystem verschiedener Komponenten bzw. Plattformen, die alle im praktischen Kundeneinsatz sind und zu denen es explizite Referenzen und Know How bei der Deutschen Telekom und ihren Partnern gibt.
Das Public Innovation Lab kann direkt in die agilen Workshops und Labore zur Entwicklung der Gesetzesvorlage für das OZG 2.0/ Verwaltungszukunftsgesetz eingebracht werden. Gesetzesideen können auf dieser Weise technisch/praktisch diskutiert und verprobt werden und so der Gesetzestext von vornherein auf die praktische Umsetzbarkeit hin ausgerichtet bzw. optimiert werden.
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Gemeinsam Gestalten: Deutsche Telekom beteiligte sich aktiv am Konsultationsprozess des BMI zur Zielbilderarbeitung der OZG-Rahmenarchitektur